Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit „Natur +
Abenteuer Projekte“ (NAP). Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung unsererseits. NAP ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen
Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

Die Anmeldung für die Teilname an einer Veranstaltung von NAP muss auf dem dafür
zur Verfügung gestellten Anmeldeformular oder in anderer schriftlicher Form erfolgen.
Anmeldungen müssen per Brief oder Fax übermittelt werden. Eine Anmeldung ist
verbindlich. Als Zeitpunkt der Anmeldung gilt die Kenntnisnahme durch NAP.
Anmeldungen werden schriftlich per Brief oder Fax bestätigt.

Erst durch Bestätigung der Anmeldung durch NAP kommt es zum Vertrag zwischen dem
Vertragspartner und NAP. Dies berührt nicht die Verbindlichkeit der Anmeldung wie
unter dem Punkt 2 beschrieben.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten bewirkt keine Auflösung des Vertrages.
Ansprüche von NAP bleiben auf jeden Fall unberührt.

4.1 Tagesangebote
Teilnehmer an eintägigen Veranstaltungen erhalten zusammen mit der
Anmeldebestätigung die Veranstaltungsunterlagen und die Rechnung über den vollen Preis der Veranstaltung. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen zu begleichen.

4.2 Mehrtagesangebote
Teilnehmer an mehrtägigen Veranstaltungen erhalten zusammen mit der
Anmeldebestätigung die Veranstaltungsunterlagen. Die Anmeldegebühr von 50,- EURist innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen. Der restlichen Betrag ist spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.

Die Veranstaltungen beinhalten die in den einzelnen Beschreibungen aufgeführten
Leistungen. Soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben sind bei mehrtägigen
Veranstaltungen Unterkunft und Verpflegung im Preis mit enthalten, bei eintägigen
Veranstaltungen hat der Teilnehmer selbst dafür zu sorgen.
Die Versicherungen, z.B. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung oder
Auslandskrankenversicherung, sind grundsätzlich nicht im Veranstaltungspreis enthalten.
Der Teilnehmer hat hierfür selbst Sorge zu tragen. NAP kann einen Versicherungsschutz
als Bedingung für die Teilnahme machen.

Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen sind gestattet, soweit
die Abweichungen nicht erheblich sind oder wenn sie von der Mehrzahl der Teilnehmer gewünscht und pädagogisch sinnvoll erscheinen.
Weiterhin können Leistungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände z.B. Wetter, höhere
Gewalt oder bei Eintritt von Umständen, die die Sicherheit der Teilnehmer
beeinträchtigen von NAP abgeändert werden, ohne dass dadurch Ansprüche für den
Teilnehmer entstehen. NAP kann, im Rahmen der Möglichkeiten, ein Alternativprogramm
anbieten.

Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die
Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NAP. Die Rücktrittskosten
betragen pauschal pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn pauschal 50,00 EUR
bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40%
bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60%
Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Veranstaltungsbeginn 100% des
Veranstaltungspreises.
Findet der Veranstaltungsteilnehmer eine geeignete Ersatzperson werden keine
Rücktrittskosten fällig. Zur Absicherung eines nicht vorhersehbaren Rücktrittes empfehlen
wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

8.1 Ausfall / Abbruch einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung kann ausfallen aufgrund von Erkrankung der
Betreuungsperson(en), Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände. In
diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Bereits
entrichtete Veranstaltungsgebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitere
Ansprüche gegenüber NAP bestehen nicht.
Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung aus den oben genannten Gründen
besteht der Anspruch auf Rückerstattung nur anteilsmässig für vollständig
ausgefallene Veranstaltungstage.

8.2 Ausschluss eines Veranstaltungsteilnehmers
NAP ist berechtigt den Vertrag aus nachfolgenden Gründen fristlos zu kündigen bzw.
den Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschließen:
Der Veranstaltungsteilnehmer verletzt seine eingegangenen Vertragspflichten bzw. die
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen;
der Veranstaltungsteilnehmer beeinträchtigt durch sein Verhalten die Veranstaltung
erheblich oder gefährdet die Sicherheit von sich oder anderen.
Die durch die vorzeitige Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Teilnehmers. Bei minderjährigen Teilnehmern hat der gesetzliche Vertreter Sorge zu
tragen, dass der Veranstaltungsteilnehmer am Veranstaltungsort abgeholt wird.


NAP weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport-, Erlebnispädagogische und Outdoor-
Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Daher übernimmt jeder
Veranstaltungsteilnehmer bzw. bei minderjährigen der gesetzliche Vertreter die Haftung.
NAP übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden sowie alle
sonstigen Schäden. Dies gilt auch für Schäden die Veranstaltungsteilnehmer Dritten
zufügen. Gleiches gilt, wenn unser Vertragspartner eine Personengesellschaft, eine
juristische Person des privaten Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
(Verein) ist. In diesem Fall übernimmt diese die Pflichten des Personensorgeberechtigten
bei Minderjährigen. Ebenso hat sie die Informationspflicht über Art, Umfang und
Gefahren der Veranstaltung. NAP kann, wenn eine Personengesellschaft oder juristische
Person Vertragspartner ist, davon ausgehen, dass das Einverständnis an der Teilnahme
sowie die Zustimmung zu unseren Teilnahme- und Geschäftsbedingungen von jedem
einzelnen Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen des/der gesetzliche Vertreter(s) vorliegt.
Hierfür übernimmt der Vertragspartner die Verantwortung.
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von NAP oder der
von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Person(en) zurückzuführen sind,
haftet NAP nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung. Unberührt davon
bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende
Haftung – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.